Zum Thema

Kontakt

Ingrid Klink
Tel.: 0751 7602-26
Fax: 0751 7602-20
Raum Zimmer 0.3
Aufgaben

Einwohnermeldeamt, Pässe/Ausweise, Gemeindemobil, Müllsäcke, Fundsachen, Soziales

Landesfamilienpass

Der Landesfamilienpass berechtigt zum kostenlosen bzw. vergünstigten Eintritt in bestimmte Einrichtungen des Landes.

Er ist für Familien und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung

Jeweils zum Jahreswechsel erscheinen zusätzlich Gutscheinhefte. Darauf wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde und auf dieser Homepage hingewiesen.

Der berechtigte Personenkreis kann mit dem Gutscheinheft die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen des Landes unentgeltlich besuchen (Wilhelma Stuttgart, Schloss Heidelberg, Blühendes Barock Ludwigsburg, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim, Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe, Landesmuseum für Technik und Arbeit Mannheim). Mit dem Landesfamilienpass können in den Staatlichen Museen sowohl Dauer- als auch Sonderausstellungen kostenlos besucht werden.
Die anderen Schlösser, Gärten und Außenstellen der Museen können mit den neun Wahlgutscheinen - auch mehrfach im Jahr besucht werden; bei jedem Besuch ist dabei ein Gutschein einzulösen.
Insgesamt berechtigt das Gutscheinheft zu 24 kostenlosen Besuchen. Das Ravensburger Spieleland gewährt Landesfamilienpassinhabern einen ermäßigten Eintritt.

Viele Einrichtungen geben bei Vorlage des Landesfamilienpasses Ermäßigungen beim Eintritt. Fragen Sie einfach danach!
Beantragt werden kann der Landesfamilienpass beim Bürgermeisteramt. Dort werden auch die Gutscheinhefte ausgegeben.