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Kontakt

Jürgen Fiesel

Fachbeamter für das Finanzwesen

Tel.: 0751 7602-17
Fax: 0751 7602-20
Raum Zimmer 1.6
Aufgaben

Steuern, Beiträge, Haushaltsplanung, Jahresrechnung, Wasserversorgung

Haushalt

Eine Gemeinde kann ohne eigene Finanzmittel nicht selbständig und unabhängig politische Entscheidungen treffen. Daher gehört es zu den wichtigsten Rechten einer Kommune, einen eigenen Haushalt aufzustellen, zu beraten und zu verabschieden.

Der Haushaltsplan einer Gemeinde ist ein Arbeits- und Wirtschaftsplan, von dem die Verwaltung nur im begrenzten Sonderfall abweichen darf. Auf diese Weise haben die demokratisch gewählten Gemeindevertreter, die den Haushaltsplan beschließen, ein Steuerungsmittel, mit dem sie die Interessen der Bürger durchsetzen können.

Die Gemeinde kann dabei ihr Geld völlig unabhängig investieren, sofern dies Recht und Gesetz nicht widerspricht.

Die Gemeinde stellt einen Haushaltsplan auf, in dem sie Einnahmen und Ausgaben für das nächste Jahr festlegt. Dies geschieht in einem so genannten Verwaltungshaushalt und in einem so genannten Vermögenshaushalt. Dadurch wird der Haushalt übersichtlicher. Die regelmäßig wiederkehrenden Belastungen, die im Rahmen der Verwaltungsaufgaben anfallen, wie z.B. die Personalkosten, aber auch die Steuereinnahmen werden im Verwaltungshaushalt eingeplant. Im Vermögenshaushalt werden z.B. Investitionen, Kreditaufnahmen oder Immobilienbesitz verbucht.