Wahlergebnisse

Nach Artikel 38 des Grundgesetzes sind Wahlen "allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim".

Allgemein bedeutet, dass alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Vollendung des 18. Lebensjahres wählen dürfen. Unmittelbar sind die Wahlen deswegen, weil die Abgeordneten direkt, ohne zwischengeschaltete Wahlmänner, bestimmt werden. Freie Wahlen heißt, dass kein Druck auf die Wähler ausgeübt werden darf. Gleich bedeutet, dass jede abgegebene Stimme das gleiche Gewicht hat. Geheim besagt schließlich, dass jeder so wählen können muss, dass die Wahlentscheidung anonym bleibt. Diese Grundsätze zeichnen eine echte Demokratie aus.

Machen auch Sie von Ihrem Wahrecht Gebrauch und nutzen Sie Ihre Stimme bei den regelmäßig wiederkehrenden Wahlen, wie beispielsweise Kommunalwahl (Gemeinderats- und Kreistagswahl), Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahl, Bürgermeisterwahl, aber auch bei einer Volksabstimmung.