Behördenwegweiser
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Zuständigkeit nach Wohnort des Kindes
Beschreibung
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Beurkundungen, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsvorschuss
Anfahrtsbeschreibung
Linie 1, 3, 5, 20, 30, 31, 7534, 7573
Haltestelle "Polizeipräsidium"
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
Amtsleiter Jugendamt
Leistungen
- Adoption - Akteneinsicht beantragen
- Adoption - sich als Adoptiveltern bewerben
- Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen
- Auskunft aus dem Sorgeregister
- Beistandschaft des Jugendamts anfragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen
- Erlaubnis zur Vollzeitpflege beantragen
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
- Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
- Hilfeplan aufstellen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen
- Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
- Sorgeerklärungen abgeben
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
- Vollzeitpflege - ein Pflegekind vermitteln
- Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen
- Zwangsverheiratung verhindern
Formulare und Onlinedienste
-
Auskunft aus dem Sorgeregister
Auskunft aus dem Sorgeregister
Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann vom Jugendamt eine Auskunft darüber erhalten, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
Die Auskunft bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen und auch keine gerichtlichen Entscheidungen über die gemeinsame elterliche Sorge der Eltern registriert sind. Weiter wird bestätigt, dass keine gerichtliche Entscheidung eingetragen ist, mit der das Sorgerecht der Mutter ganz oder teilweise entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden wäre.
Die Auskunft dient der Mutter im Rechtsverkehr mit z.B. Behörden, Banken usw. als Nachweis, dass ihr die alleinige elterliche Sorge ganz oder in Teilen für ihr Kind zusteht.