Kinder-, Jugend- u. Familienbeauftragte
Die Aufgaben, Zuständigkeit und Kompetenzen der Kinder Jugend- und Familienbeauftragten sind im Rahmen der Gemeindejugendpflege ausführlich beschrieben und örtlich sowie bedarfsorientiert stetig angepasst.
Hier nochmals kurz aufgelistet:
· Planung, Abstimmung, Koordination und Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
sowie der Aufbau des Betriebs im Jugendhaus
· Ansprechpartner für Jugendliche und Beratungstätigkeiten
· Zusammenarbeit mit der Gemeinde, pädagogischer Hilfskraft, Eltern,
soziale Einrichtungen, Sponsoren und anderen Ämtern
· Unterstützung und Förderung von Aktivitäten, Projekten und verschiedene Veranstaltungen
· Austausch mit anderen Jugendhäuser sowie regelmäßige Fortbildung und Teamsitzungen
Jugendhearing 2017
Dokumentation/Ergebnis des Jugendhearings vom 11. Mai 2017 ((1,446 MB))