Behördenwegweiser
Bürgerbüro - Fahrerlaubnis
Anfahrtsbeschreibung
Linie 1, 3, 5, 30, 31, 7534, 7573
Haltestelle "Gymnasien"
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Zuständigkeit
Aufgabenfeld | Telefon |
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Begleitetes Fahren ab 17 |
0751/85-1416 |
Ersterteilung, Erweiterung |
0751/85-1417 |
Umschreibung, Ersatz, Internationaler Führerschein, Verlängerung Klasse C und D, Antrag Personenbeförderungsschein |
0751/85-1418 |
Ihren Antrag auf Ersterteilung sowie auf Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) können Sie beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes abgeben. | |
Neuerteilung nach Entzug |
Buchstabe A-K 0751/85-1427 Buchstabe L-Z |
Fahrerlaubnis auf Probe |
0751/85-1411 |
Punktemaßnahmen |
0751/85-1428 |
Leistungen
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen
- Eine Karteikartenabschrift beantragen
- Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erweitern
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
- Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen
- Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
- Führerschein - Erweiterung beantragen
- Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
- Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
- Führerschein beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Begleitetes Fahren ab 17
- ekom21 Fahrerlaubnis
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Ersterteilung oder Erweiterung Führerschein
Ersterteilung
Hier finden Sie Informationen, wenn Sie noch nicht im Besitz eines Führerscheins sind und das erste Mal eine Fahrerlaubnis beantragen möchten. In der Regel geht es hierbei um die Fahrerlaubnisklasse B.
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Fahrerlaubnisantrag auf Verlängerung
Verlängerung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sind auf 5 Jahre befristet. Sie können die jeweilige Klasse um 5 Jahre verlängern lassen.
Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können Sie die Klassen ebenfalls um 5 Jahre verlängern lassen. - Führerschein Erweiterung
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Internationaler Führerschein
Internationaler Führerschein
Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins und wird bei Reisen außerhalb Europas empfohlen. In welchen Ländern ein internationaler Führerschein Pflicht ist, können Sie über die Automobilclubs, die Reiseveranstalter oder die jeweilige Botschaft beziehungsweise das Auswärtige Amt erfragen.
- Namensänderung oder Eintragung akademischer Grad
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Neuerteilung nach Entzug/Verzicht der Fahrerlaubnis
Entziehung und Neuerteilung
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt Ihre Fahrerlaubnis und Ihr Führerschein wird eingezogen und entwertet.
Um wieder fahren zu dürfen, müssen Sie eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Sofern es bei Antragsstellung keine Bedenken gegen Ihre Eignung gibt, können sie wieder eine Fahrerlaubnis erhalten. -
Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis
Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindung an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland? In diesen Fällen ist Ihr ausländischer Führerschein noch 6 Monate nach Ersteinreise gültig. Nach Ablauf dieser 6 Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen.
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Umtausch der Fahrerlaubnis
Umtausch
Viele Autofahrer/innen verfügen noch über den früheren grauen oder rosafarbenen Papierführerschein. Diese Dokumente werden ab dem 19. Januar 2022 schrittweise nicht mehr gültig sein - gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Sie müssen den alten Führerschein daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzen.
Auch Inhaber/innen eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.