Was erledige ich wo?
Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.
Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte, zu der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Zuständige Stelle
eID-Karte-Behörden in Baden-Württemberg sind:
- die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
- die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer eID-Karten-Behörde wahr.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültige eID-Karte.
- Sie sind umgezogen.
Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):
- Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
- Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
- Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
- Sie haben ein Nutzerkonto (bspw. der BundID).
Verfahrensablauf
Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung:
- Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihrer eID-Karte geändert.
oder
Sie melden sich persönlich bei der eID-Karte-Behörde am neuen Wohnort:
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung, Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis und Ihre gültige eID-Karte vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihrer eID-Karte.
Fristen
Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen oder selbst online ändern.
Erforderliche Unterlagen
- gültige eID-Karte
- anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
- aktuelle amtliche Meldebestätigung
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Hinweise
Wenn Sie die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte online ändern wollen, müssen Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.
Rechtsgrundlage
- § 4 Absatz 4 Nummer 5 Kartenmuster; Seriennummer; Chip
- § 6 Absatz 1 Sachliche Zuständigkeit
- § 7 Örtliche Zuständigkeit
- § 12 Absatz 4 Elektronischer Identitätsausweis
- § 20 Absatz 1 Nummer 1 Pflichten des Karteninhabers
- § 21 Absatz 1 Nummer 1 Ungültigkeit
- § 25 Satz 1 Nummer 7 Verordnungsermächtigung
Freigabevermerk
13.03.2024 Innenministerium Baden-Württemberg