Kontakt

Bürgermeisteramt Grünkraut
Scherzachstr. 2
88287 Grünkraut

Tel.: 0751/7602-0
Fax: 0751/7602-20
Mail: info@gruenkraut.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Mi 16:00 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do 14:00 - 16:00 Uhr
und während der Öffnungszeiten

Was erledige ich wo?

Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.

Leistungen

Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Über diesen Online-Prozess können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragen.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beantragt haben, können sie über den oben genannten Link die Leasingbriefauskunft anfordern.

Nach Eingabe der erforderlichen Daten wird Ihre Anfrage sofort geprüft. Bereits nach wenigen Minuten wird Ihnen bei dem Ergebnis der Auskunft angezeigt, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle eingegangen ist oder ob diese noch nicht/nicht mehr vorliegt.

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde vorliegt, kann eine Zulassung/Umschreibung des Fahrzeugs erfolgen.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Hinweis: Oftmals geben die Kredit- oder Leasinggeber eine Frist an, innerhalb welcher die Zulassung/Umschreibung des Fahrzeugs erfolgen muss. Nach dieser Frist wird der Leasingbrief an den Kredit- oder Leasinggeber zurückgeschickt und muss ggf. von Ihnen neu beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Leasingbriefauskunft benötigen Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes oder Ihres Firmensitzes sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Kosten

Für die Leasingbriefauskunft fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten die Auskunft sofort nach Eingabe der notwendigen Daten.

Hinweise

Bei einer Adressänderung, Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel und ohne Kennzeichenwechsel oder bei einer Außerbetriebsetzung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht.

Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Freigabevermerk

26.11.2024 LRA RV N.S.