Kontakt

Bürgermeisteramt Grünkraut
Scherzachstr. 2
88287 Grünkraut

Tel.: 0751/7602-0
Fax: 0751/7602-20
Mail: info@gruenkraut.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Mi 16:00 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do 14:00 - 16:00 Uhr
und während der Öffnungszeiten

Was erledige ich wo?

Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.

Leistungen

Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Gemeinde Grünkraut

Persönlicher Kontakt

Andrea Frick
Telefon 0751 760224
Fax 0751 760220
Raum Zimmer 0.2

Standesamt, Friedhof, Renten, Raumbelegungen, Wahlen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung
  • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
    (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

Kosten

Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg