Was erledige ich wo?
Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.
Baustellenkoordinierungs- und Informationssystem (BIS2) des Landes Baden-Württemberg nutzen
Das Baustellenkoordinierungs- und Informationssystem (BIS2) des Landes Baden-Württemberg informiert Sie über aktive und geplante Arbeitsstellen auf dem klassifizierten Staßennetz (Autobahn, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) in Baden-Württemberg.
Sie erhalten Informationen über Art und Dauer der Verkehrsbehinderung und bei Vollsperrungen Angaben zu den ausgewiesenen Umleitungsstrecken.
Mit diesen tagesaktuellen Angaben erhalten Verkehrsteilnehmer umfangreiche Informationen für ihre Reiseplanung.
Großraum- und Schwerlasttransporte werden durch Angaben zu Einschränkungen (Höhe, Breite, Tonnage) des Fahrweges in der Routenplanung unterstützt.
Alle Angaben stehen auch in der VerkehrsInfo-BW App zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie finden die von Baustellen betroffenen Straßen über die
- Suche mit der Karte,
- Filterung mit der entsprechenden Autobahn-, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßennummer
- Angabe eines Regierungsbezirkes beziehungsweise Stadt-/Landkreises.
Die Suche kann durch die Auswahl entsprechender Kriterien, wie Zeitraum, Nachtbaustelle, Sperrung und spezielle Informationen zu Schwertransporten verfeinert werden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Datenlieferung von Mobilitätsdaten auf Basis Delegierter Verordnungen der EU (Nr.886/2013) und der IVS-Richtlinie 2010/40
Freigabevermerk
23.12.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg