Was erledige ich wo?
Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.
Kolleg - Besuch anmelden
Das Kolleg bietet Erwachsenen mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen.
Das Kolleg ist eine Vollzeitschule und dauert drei Jahre. Der Unterricht findet tagsüber statt. Sie dürfen während der gesamten Ausbildungszeit keine geregelte berufliche Tätigkeit ausüben.
Der Besuch des Kollegs gliedert sich in:
- eine einjährige Einführungsphase
- und eine zweijährige Kursstufe.
Bestehen Sie die Abiturprüfung am Ende der Kursstufe, erhalten Sie damit die allgemeine Hochschulreife. Damit können Sie an allen Hochschulen in Deutschland studieren.
Hinweis: Sie erhalten die Fachhochschulreife, wenn Sie am Ende des zweiten Halbjahres der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems
- die erforderlichen schulischen Leistungen erbracht haben und
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges Praktikum oder ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Wehrersatzdienst oder den Bundesfreiwilligendienst nachweisen.
Zuständige Stelle
das jeweilige Kolleg
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Mindestalter: 19 Jahre
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
- mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Nachweis einer in der Regel mindestens zweijährigen Berufstätigkeit
Das selbständige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens drei Personen beziehungsweise mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.
Wenn Sie arbeitslos sind, kann das Kolleg Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigen. Diese Zeiten müssen Sie durch eine Bescheinigung der Arbeitsagentur nachweisen.
Hinweis: Sie dürfen sich nicht mehr bewerben, wenn Ihnen bereits zweimal die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife versagt worden ist. In manchen Fällen werden Bewerber und Bewerberinnen aufgenommen, die im ersten Bildungsweg auf dem Gymnasium erfolglos geblieben sind. Zudem dürfen Sie das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife nicht bereits anderweitig erworben haben.
Verfahrensablauf
Sie können sich bei dem jeweiligen Kolleg persönlich oder schriftlich anmelden. Der Anmeldebogen liegt in den jeweiligen Kollegs aus. In manchen Fällen bieten die Bildungseinrichtungen das Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.
Fristen
je nach Kolleg unterschiedlich
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde oder eine Kopie des Personalausweises
- Passbild
- Abschluss- oder Abgangszeugnisse der besuchten Schulen
- Erklärung, ob Sie bisher an einer Abiturprüfung teilgenommen haben
Kosten
je nach Kolleg unterschiedlich
Hinweise
Für die Dauer des Kollegbesuchs können Sie BAföG beantragen.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.01.2024 freigegeben.