Was erledige ich wo?
Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.
Unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) - Aufstiegserlaubnis beantragen
Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge. Die Einsatzmöglichkeiten sind sehr vielfältig, unter anderem im Bereich der Foto- und Videografie, der Rehkitzrettung, der Vermessung und vielen weiteren Bereichen.
Es können dabei geographische Erlaubnisgebiete betroffen sein. Dann brauchen Sie eine geographische Genehmigung. Diese müssen Sie beantragen.
In drei Schritten zum Antrag:
1. Schritt:
a) Sie wissen, welchen Antrag Sie stellen möchten und können diesen auswählen.
b) Sie wissen es noch nicht und werden durch einen Fragebogen geleitet.
2. Schritt: Sie melden sich mit Ihrem Servicekonto an oder registrieren sich neu.
3. Schritt: Sie geben ihre persönlichen und einige weitere Daten ein und können die Erlaubnis online beantragen.
Welche Erlaubnisse gibt es?
- geographische Allgemeinerlaubnis
- geographische Einzelerlaubnis
- eine Betriebsgenehmigung
Was ist der Unterschied zwischen den Erlaubnissen?
Das hängt davon ab, wie gefährlich Ihr Flug für andere Beteiligte und sensible Bereiche ist.
Danach orientieren sich der Prüfungsaufwand, die Gültigkeit der Erlaubnis und die Kosten.
Aktuell orientiert sich dies zusätzlich daran, welches Rahmengesetz verwendet werden muss.
Beispiel:
Sie möchten ein Fluggerät mit einer Startmasse von weniger als 25 Kilogramm betreiben.
Dieser Betrieb fällt in der neuen EU-Verordnung in die offene Kategorie und benötigt zunächst keine Erlaubnis.
Im weiteren Schritt möchten Sie das Fluggerät aber in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben.
Dafür benötigen Sie dann eine geographische Erlaubnis.
Ihr Fluggerät hat mehr als eine Startmasse von 25 Kilogramm?
Dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.
Beachten Sie dazu den Fragebogen. Darüber hinaus müssen Sie die Vorschriften des Datenschutzes beachten.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
das Referat 46.2 des Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg
Im Regierungsbezirk Freiburg ist die Außenstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart in Freiburg zuständig.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie besitzen
- ein Fluggerät und wollen es steigen lassen,
- eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
- die Kompetenznachweise,
- die Unterlagen, die gegebenenfalls notwendig sind.
Beispiel: Freigabe der Deutschen Flugsicherung, schriftliche Zustimmung Grundstückseigentümer und so weiter
Verfahrensablauf
Sie erfahren,
- ob Sie eine Erlaubnis benötigen und
- welche Erlaubnis Sie benötigen.
Nutzen Sie das bereit gestellte Formular.
Wenn eine Erlaubnis notwendig wird, können Sie diese direkt online beantragen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis in Form eines schriftlichen Bescheides.
Dieser wird an Ihr Servicekonto gesandt.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
- gegebenenfalls
- Kenntnisnachweis | Kompetenznachweis EU | Selbsterklärung praktische Fähigkeiten
- Lageplan
- Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
- Auftrag betroffener Behörden, Stellen, Betreiber
- Risikobewertung JARUS SORA EU mit einer ausführlichen Betriebsbeschreibung (ConOps)
Kosten
- geographische Allgemeinerlaubnis: EUR 200,00
- geographische Einzelerlaubnis: in der Regel EUR 100,00
- Betriebsgenehmigung: je nach Prüfungsaufwand, ab EUR 200,00
Bearbeitungsdauer
- geographische Allgemeinerlaubnis: wenige Tage
- geographische Einzelerlaubnis: 2-6 Wochen (abhängig vom Einzelfall)
- Betriebsgenehmigung: 2-6 Wochen (abhängig vom Einzelfall)
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
27.06.2022 Regierungspräsidium Stuttgart