Kontakt

Bürgermeisteramt Grünkraut
Scherzachstr. 2
88287 Grünkraut

Tel.: 0751/7602-0
Fax: 0751/7602-20
Mail: info@gruenkraut.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Mi 16:00 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do 14:00 - 16:00 Uhr
und während der Öffnungszeiten

Was erledige ich wo?

Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.

Leistungen

Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen

Wenn Sie ein ausländisches Kind adoptiert haben, können Sie die Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, sofern das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

Wichtig: Sie sollten jedoch im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären.

Die ausländische Geburtsurkunde bleibt nach der Auslandsadoption Ihres Adoptivkindes gültig.

Zuständige Stelle

das Standesamt Ihres Wohnsitzes

Gemeinde Grünkraut

Persönlicher Kontakt

Andrea Frick
Telefon 0751 760224
Fax 0751 760220
Raum Zimmer 0.2

Standesamt, Friedhof, Renten, Raumbelegungen, Wahlen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben ein ausländisches Kind adoptiert.

Ihr Adoptivkind hat durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Dort können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.

Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • alle Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren

Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

Kosten

  • für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: EUR 160,00
  • für die Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz (PStG):

  • § 27 Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung
  • § 36 Geburten und Sterbefälle im Ausland

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO):

  • § 5 Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Freigabevermerk

25.06.2024 Innenministerium Baden-Württemberg