Was erledige ich wo?
Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z -Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.
Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen
Wenn Sie eine Baumaßnahme planen, können Sie Ihr Grundstück im Vorfeld durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst untersuchen lassen. Dieser Dienst prüft anhand von Luftaufnahmen, ob Ihr Grundstück frei von Kampfmitteln ist. Die Luftaufnahmen wurden im zweiten Weltkrieg von der amerikanischen und britischen Luftwaffe gefertigt.
Ergibt sich durch die Luftbildauswertung ein Verdacht auf Kampfmittel beziehungsweise werden dort Kampfmittel vermutet oder gefunden, müssen Sie sie sachgermäß entfernen lassen.
Zuständig ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst. Er übernimmt die
- Entschärfung von Kampfmitteln,
- Beförderung geborgener Kampfmittel und
- Vernichtung von Kampfmitteln, einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials.
Die Beratung über vermutete Kampfmittel sowie die Suche und Bergung von Kampfmitteln übernimmt der Kampfmittelbeseitigungsdienst im Rahmen seiner Kapazität und gegen vollständige Kostenerstattung durch die Auftraggebenden. Wenn der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht tätig werden kann, müssen Sie für diese Arbeiten private Firmen beauftragen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
für das gesamte Land Baden-Württemberg:
das Regierungspräsidium Stuttgart
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Telefon: 0711 904400-00
E-Mail: kmbd@rps.bwl.de
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Möchten Sie den Kampfmittelbeseitigungsdienst für eine Luftbildauswertung beauftragen, benötigen Sie das Auftragsformular zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung - Luftbildauswertung (PDF).
Füllen Sie es in Blockschrift sorgfältig aus.
Senden Sie es unterschrieben mit der Post oder E-Mail an den Kampfmittelbeseitigungsdiens.
Fügen Sie einen Lageplan mit eindeutig und genau abgegrenztem Untersuchungsgebiet bei.
Wünschen Sie eine Beratung, Suche oder gegebenenfalls Bergung vorhandener Kampfmittel, wenden Sie sich an die Zentrale des Kampfmittelbeseitigungsdienstes.
Rufen Sie unter der Telefonnummer 0711-904 400-00 an, um einen Ortstermin zu vereinbaren.
Dabei werden mit dem Auftraggeber und einem Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die örtlichen Gegebenheiten begutachtet und je nach vorgesehener Maßnahme weiteres Vorgehen besprochen.
Das Vorgehen und Verhalten im Fall des Auffindens von Kampfmitteln finden Sie unter „Bombenfund oder andere Kampfmittel melden“.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Um eine Luftbildauswertung zu beantragen, benötigen Sie:
- Auftragsformular zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung - Luftbildauswertung (PDF)
- Plan des Untersuchungsgebietes
Das Auftragsformular finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Kosten
Es entstehen Ihnen Kosten für:
- Luftbildauswertung,
- Beratung,
- Suche und Bergung der Kampfmittel.
Die Höhe der Kosten finden Sie in:
Für Sie kostenfrei sind:
- Entschärfung von Kampfmitteln
- Beförderung geborgener Kampfmittel
- Vernichtung von Kampfmitteln einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials
Die Kostenfreiheit gilt nicht auf bundeseigenen Liegenschaften.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens in der Luftbildauswertung beträgt die Bearbeitungszeit derzeit etwa 48 Wochen.
Sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab, um eine reibungslose Abarbeitung der Anträge zu ermöglichen.
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
26.01.2024 Regierungspräsidium Stuttgart