Lebenslagen
Vereine
Fast die Hälfte aller Bürger in Baden-Württemberg ist ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagiert. Das ist mehr als in jedem anderen Bundesland. Die Betätigungsfelder reichen vom Sport bis zur Kultur, vom Brauchtum bis zum Umweltschutz.
Alle gemeinnützigen Organisationen, darunter viele Vereine, haben die Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger wie zum Beispiel Vereinsvorstände, Kassen- oder Sportwarte gegen die Folgen von Unfällen zu versichern. Diese Personenkreise können freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert werden.
Tipp: Vereine können ehrenamtlichen Mitarbeitern den "Engagementnachweis Baden-Württemberg" ausstellen. Er dokumentiert die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Vertiefende Informationen
- Rechtswegweiser zum Vereinsrecht des Justizministeriums
- Steuertipps für gemeinnützige Vereine des Finanzministeriums
- Wegweiser Bürgergesellschaft der Stiftung Mitarbeit
- Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
- Engagementnachweis Baden-Württemberg
- Ehrenamt im Sport
- Datenschutz im Verein
Zugehörige Leistungen
- Ehrenamtspauschale geltend machen
- Engagementnachweis Baden-Württemberg beantragen
- Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben
- Übungsleiterpauschale geltend machen
- Vereinsgründung - Verein beim Finanzamt anmelden
- Vereinsregister - Auflösung eines Vereins anmelden
- Vereinsregister - Einsicht nehmen
- Vereinsregister - Eintragung des Vereins beantragen
- Vereinsregister - Liquidatoren eines Vereins anmelden