Grundsteuer der Gemeinde Grünkraut ab 2025
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 03.12.2024 wurden die Hebesätze der Grundsteuer der Gemeinde Grünkraut ab dem Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 540 v. H.,
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v. H.,
der Steuermessbeträge;
Bei der Festlegung der Hebesätze wurde die von der Politik geforderte Aufkommensneutralität beachtet. Danach soll die Gemeinde durch die neue Grundsteuer im Jahr 2025 nicht mehr einnehmen, als im Jahr 2024 mit der bisherigen Grundsteuer.
Die Grundsteuerbescheide 2025 werden durch das Rechenzentrum der Gemeinden erstellt und voraussichtlich in der 4. oder 5. Kalenderwoche 2025 verschickt.
Die Fälligkeit für die 1. Rate der Grundsteuer ist der 15.02.2025.
Hinweise des Gemeindetags Baden-Württemberg zur Grundsteuerreform:
Hier ((413,1 KB)) gelangen Sie zu den Hinweisen des Gemeindetags.